Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Das NRW Landgestüt (nachfolgend “NRW Landgestüt” genannt) betreibt eine über das Internet zugängliche Datenbank, in die nach Maßgabe dieser Bedingungen (vgl. nachfolgenden § 5 Abs. 1) und unter den dort vorgegebenen Voraussetzungen Pferde zum Verkauf eingestellt (Inseratsfunktion) und in der von jedermann diese Pferde mit der zur Verfügung gestellten Suchfunktion gesucht werden können.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem NRW Landgestüt und den Nutzern der Datenbank. Mit der Nutzung erkennt der Inserent und/oder der Suchende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung an. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Geltung. Eine Nutzung der Datenbank ohne Zustimmung zu diesen Bedingungen ist nicht statthaft.

(3) Die von dem NRW Landgestüt betriebene Datenbank nebst der dort abgespeicherten Einzeldaten sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung der Datenbank sowie der Datenbankinhalte ist nur nach Maßgabe der Vorgaben dieser Bedingungen und im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Datenbank statthaft.

§ 2 Aufgabe und Verlängerung von Inseraten, Änderung von Inseraten
(1) Der Inserent kann beliebig viele Inserate in die Datenbank einstellen.

(2) Die Aufgabe von Inseraten in der Datenbank sowie die Verlängerung der Laufzeit ist kostenlos. Inserate können ausschließlich für die Dauer von 6 Wochen aufgegeben und 2 mal verlängert werden. Nach Ablauf des Zeitraumes wird das Inserat automatisch aus der Datenbank gelöscht.

(3) Innerhalb der Laufzeit kann das Inserat von dem Inserenten kostenlos verändert werden, soweit der Inseratsgegenstand nicht ausgetauscht wird.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Durch die Übermittlung der zur Einstellung in die Datenbank vorgesehenen Inhalte an das Landgestüt gibt der Inserent ein Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages ab und stimmt der unmittelbaren Ausführung der Dienstleistung durch das Landgestüt ausdrücklich zu. Das Angebot des Inserenten wird von dem NRW Landgestüt durch Freischaltung des jeweiligen Inserates angenommen. Das NRW Landgestüt fertigt eine Auftragsbestätigung aus, die dem Inserenten zugesandt wird.

§ 4 Preisänderungen / Änderungen der AGB
Preisänderungen werden durch Änderung der über das Internet abrufbaren Preisliste unter Angabe des Änderungszeitpunktes angekündigt. Der neue Anzeigenpreis und etwaige geänderte AGB gelten für die ab dem Veränderungsdatum in die Datenbank eingestellten bzw. verlängerten Inserate.

§ 5 Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate
(1) Gestattet ist ausschließlich die Aufgabe von Inseraten in den jeweiligen Rubriken, die auf den Verkauf von Pferden abzielen. Voraussetzung ist dabei, dass die Pferde (väterlicherseits) von einem Hengst des NRW Landgestütes abstammen.

(2) Der Inserent ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Pferd, die Rechtsverhältnisse an dem Pferd und im Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt zu machen. Irrtümlich unrichtige Angaben (z. B. Tippfehler, Einordnung in unrichtige Kategorien) sind nach deren Entdeckung unverzüglich über die Funktion "Inserat ändern" zu berichtigen.

(3) Jedes Pferd darf nur einmal zum selben Zeitpunkt mit der Datenbank inseriert und damit registriert werden. Dabei sind die vorgegebenen Kategorien zu berücksichtigen. Die Inserate können mit Fotos illustriert werden, die ausschließlich von dem tatsächlich angebotenen Pferd stammen dürfen. Nicht zulässig sind insbesondere die Verwendung von Katalogfotos, Fotos, die nicht von dem angebotenen Pferd stammen, Bildzeichen, Buchstaben, Ziffern (z. B. Logos, Schriftzüge, Telefonnummern, Namen, Schlagwörter) und/oder die Kombination eines Fotos mit Bildzeichen, Buchstaben, Ziffern oder die Veränderung der Fotos in dieser oder ähnlicher Weise.

(4) Der Inserent muss die Verfügungsgewalt hinsichtlich des angebotenen Pferdes haben. Das Tier muss zum Zeitpunkt der Inseratsaufgabe zu besichtigen sein. Der Inserent muss während der Laufzeit des Inserats in der Lage sein, unmittelbar einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem potentiellen Interessenten abzuschließen und in der Lage sein, das Pferd sofort am angegebenen Einstallungsort auszuhändigen.

(5) Der Inserent darf für das jeweils von ihm inserierte Pferd nur einen Einstallungsort angeben. Ändert sich der Einstallungsort des inserierten Pferdes, so ist der Inserent verpflichtet, das betreffende Inserat unverzüglich zu korrigieren.

(6) Durch die Aufgabe der Inserate und Einstellung der Fotos in die Datenbank bestätigt der Inserent, dass er hinsichtlich der Fotos uneingeschränkt verwendungsbefugt ist und dass diese nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind.

(7) Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und durch den verfolgten Zweck nicht gegen die in der Bundesrepublik Deutschland einschlägigen Gesetze und Verordnungen verstoßen.

§ 6 Rechtsfolgen des Missbrauchs im Zusammenhang mit der Inseratsaufgabe
Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben des § 5 Absätze 1 - 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Landgestüt berechtigt, die entsprechenden Inserate abzulehnen, ohne Vorankündigung oder Abmahnung zu verändern und/oder teilweise oder vollständig zu löschen sowie Inserenten auf Dauer von der Teilnahme auszuschließen. Entsprechendes gilt für andere Missbrauchstatbestände im Zusammenhang mit der Inseratsaufgabe.

§ 7 Verantwortlichkeit für den Inseratinhalt
(1) Das Landgestüt speichert fremde Informationen für Nutzer in der durch das Internet zugänglichen Datenbank. Es stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Das Landgestüt wird in die Beziehungen zwischen Anbieter und Kaufinteressent oder Käufer, insbesondere weder als Vermittler noch als Partei und/oder als Vertreter einer Partei, eingebunden. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Inserent. Das Landgestüt ist zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der gespeicherten Inserate in Bezug auf Inhalt und Aufmachung nicht verpflichtet. Weder die Identität des Inserenten noch die Richtigkeit des Inhalts der Inserate können von dem Landgestüt überprüft werden.

(2) Das NRW Landgestüt ist nicht für die missbräuchliche Verwendung von Daten durch Dritte verantwortlich. Entsprechendes gilt in den Fällen, in denen die Inserate und / oder Kaufverträge den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem sie aufgerufen und / oder abgeschlossen werden bzw. werden können und/oder in welchem Pferdekäufer, Vermittler und/oder Pferdeverkäufer ihren Sitz haben, nicht genügen. Das NRW Landgestüt schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Kaufverträge, die auf der Grundlage der Inserate angebahnt oder abgeschlossen werden z. B. nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind und/oder in sonstiger Weise bei einer der beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.

(3) Der Inserent stellt das NRW Landgestüt unbeschadet weitergehender Ansprüche auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Inseraten gegenüber dem NRW Landgestüt geltend machen. Etwaige Kosten zur Schadensminderung sind ebenfalls vom Inserenten zu tragen. Das NRW Landgestüt schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem sie aufgerufen werden können und / oder in dem der Interessent, Pferdekäufer, Vermittler oder Pferdverkäufer seinen Sitz hat, genügen.


§ 8 Datenbankaktualität, Löschen von Inseraten

Um die Suche interessant und erfolgreich zu gestalten, ist die Datenbankaktualität von dem Interessenten sicherzustellen. Aus diesem Grunde sind die Inserate, sobald das angebotene Pferd verkauft wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem Inserenten zu löschen.

§ 9 Gewährleistung/Haftung
(1) Eine Verfügbarkeit wird stets nur im Rahmen des Standes der Technik gewährleistet. Der Einwand richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Kann ein Inserat innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen für weniger als 48 Stunden aus der Datenbank aufgrund eines von dem NRW Landgestüt zu vertretenden Umstandes nicht abgerufen werden, ist das NRW Landgestüt berechtigt, die Inseratsdauer entsprechend zu verlängern und nachzuerfüllen. Dem NRW Landgestüt ist hierfür ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben.

(2) Das NRW Landgestüt ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.

(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet das NRW Landgestüt nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person.

(4) Das NRW Landgestüt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Landgestütes beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend geregelt, ausgeschlossen.

(6) Das NRW Landgestüt übernimmt keine Haftung für Schäden, die bei Inserenten oder Dritten daraus entstehen, dass infolge technischer Ausfälle oder sonstiger von dem NRW Landgestüt nicht zu beeinflussende Ereignisse die Angebote nicht oder nicht in der angebotenen Form rechtzeitig oder dauerhaft während der Angebotslaufzeit präsentiert werden. Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

(7) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(8) Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Bediensteten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des NRW Landgestüts.

§ 10 Pferdesuche
In der Datenbank dürfen Pferde ausschließlich mittels der angebotenen Suchmasken gesucht werden. Nicht statthaft ist die Suche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Datenbank unmittelbar zugreift. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.

§ 11 Verstoß gegen AGB, andere Verstöße
Das NRW Landgestüt ist berechtigt, Nutzer der Datenbank von deren Nutzung aus wichtigem Grund auszuschließen, insbesondere bei
• einem Verstoß gegen diese AGB
• falschen Angaben des Inserenten
• Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Datenbank
• Zahlungsverzug
sowie sonstigem Missbrauch oder aus einem anderen wichtigen Grund.

§ 12 Datenschutzhinweis
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben, elektronisch gespeichert werden.

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Das NRW Landgestüt ist als Inhaber aller Rechte an den Inhalten der Website und der Datenbank Inhaber der Nutzungsrechte. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Berechtigten gestattet. Etwaige Rechte des Inserenten bleiben hiervon unberührt.

(2) Insbesondere unterliegen Inserate dem ausschließlichen Nutzungsrecht des NRW Landgestüts. Diese Inserate oder deren Bestandteile dürfen einzeln und/oder in der Gesamtheit nur mit dessen schriftlicher Erlaubnis von Dritten weiterverarbeitet, verändert oder auf anderen Internet-Seiten oder in anderen Medien publiziert und/oder in Datenbanken abgespeichert werden. Etwaige Rechte des Inserenten an dessen Inseraten bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.

§ 14 Leistungsort, Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand
(1) Die Leistung des NRW Landgestüts wird im technischen und rechtlichen Sinne in Warendorf erbracht. Leistungsort ist Warendorf. Jeder andere Ort, an dem die Leistung abrufbar ist, bleibt für vertragliche, haftungsrechtliche und gesetzliche an den Leistungsort gebundene Ansprüche außer Betracht.

(2) Die Nutzung des Angebotes sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in Anwendung und Auslegung ausschließlich deutschem Recht.

(3) Erfüllungsort ist Warendorf. Für alle Ansprüche aus und aufgrund der Nutzung der Datenbank wird Warendorf als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(4) Die vorstehende Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung findet auf Verbraucherverträge keine Anwendung, wenn zwingendes Internationales oder Europäisches Verbraucherschutzrecht vorrangig einschlägig ist und insbesondere die hier getroffene Rechtswahl oder Gerichtsstandsvereinbarung ausschließt.



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