§ 1
Geltungsbereich
(1) Das NRW Landgestüt (nachfolgend “NRW Landgestüt” genannt)
betreibt eine über das Internet zugängliche Datenbank,
in die nach Maßgabe dieser Bedingungen (vgl. nachfolgenden § 5
Abs. 1) und unter den dort vorgegebenen Voraussetzungen Pferde
zum Verkauf eingestellt (Inseratsfunktion)
und in der von jedermann diese Pferde mit der zur Verfügung
gestellten Suchfunktion gesucht werden können.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
zwischen dem NRW Landgestüt und den Nutzern der Datenbank.
Mit der Nutzung erkennt der Inserent und/oder der Suchende
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils
gültigen Fassung an. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
der Nutzer haben keine Geltung. Eine Nutzung der Datenbank
ohne Zustimmung zu diesen Bedingungen ist nicht statthaft.
(3) Die von dem NRW Landgestüt betriebene Datenbank
nebst der dort abgespeicherten Einzeldaten sind urheberrechtlich
geschützt. Eine Nutzung der Datenbank sowie der Datenbankinhalte
ist nur nach Maßgabe der Vorgaben dieser Bedingungen
und im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
der Datenbank statthaft.
§ 2 Aufgabe und Verlängerung
von Inseraten, Änderung von Inseraten
(1) Der Inserent kann beliebig viele Inserate in die Datenbank
einstellen.
(2) Die Aufgabe von Inseraten in der Datenbank sowie die
Verlängerung der Laufzeit ist kostenlos. Inserate
können ausschließlich für die Dauer von
6 Wochen aufgegeben und 2 mal verlängert werden. Nach
Ablauf des Zeitraumes wird das Inserat automatisch aus
der Datenbank gelöscht.
(3) Innerhalb der Laufzeit kann das Inserat von dem Inserenten
kostenlos verändert werden, soweit der Inseratsgegenstand
nicht ausgetauscht wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Durch die Übermittlung der zur Einstellung in
die Datenbank vorgesehenen Inhalte an das Landgestüt
gibt der Inserent ein Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages
ab und stimmt der unmittelbaren Ausführung der Dienstleistung
durch das Landgestüt ausdrücklich zu. Das Angebot
des Inserenten wird von dem NRW Landgestüt durch Freischaltung
des jeweiligen Inserates angenommen. Das NRW Landgestüt
fertigt eine Auftragsbestätigung aus, die
dem Inserenten zugesandt wird.
§ 4 Preisänderungen / Änderungen
der AGB
Preisänderungen werden durch Änderung der über
das Internet abrufbaren Preisliste unter Angabe des Änderungszeitpunktes
angekündigt. Der neue Anzeigenpreis und etwaige geänderte
AGB gelten für die ab dem Veränderungsdatum in
die Datenbank eingestellten bzw. verlängerten Inserate.
§ 5 Anforderungen an
die Inhalte und Aufmachung der Inserate
(1) Gestattet ist ausschließlich die Aufgabe von
Inseraten in den jeweiligen Rubriken, die auf den Verkauf
von Pferden abzielen. Voraussetzung ist dabei, dass die
Pferde (väterlicherseits) von einem Hengst des NRW
Landgestütes abstammen.
(2) Der Inserent ist verpflichtet, wahrheitsgemäße
Angaben in Bezug auf das Pferd, die Rechtsverhältnisse
an dem Pferd und im Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt
zu machen. Irrtümlich unrichtige Angaben (z. B. Tippfehler,
Einordnung in unrichtige Kategorien) sind nach deren Entdeckung
unverzüglich über die Funktion "Inserat ändern" zu
berichtigen.
(3) Jedes Pferd darf nur einmal zum selben Zeitpunkt
mit der Datenbank inseriert und damit registriert werden.
Dabei sind die vorgegebenen Kategorien zu berücksichtigen.
Die Inserate können mit Fotos illustriert werden,
die ausschließlich von dem tatsächlich angebotenen
Pferd stammen dürfen. Nicht zulässig sind insbesondere
die Verwendung von Katalogfotos, Fotos, die nicht von
dem angebotenen Pferd stammen, Bildzeichen, Buchstaben,
Ziffern (z. B. Logos, Schriftzüge, Telefonnummern,
Namen, Schlagwörter) und/oder die Kombination eines
Fotos mit Bildzeichen, Buchstaben, Ziffern oder die Veränderung
der Fotos in dieser oder ähnlicher Weise.
(4) Der Inserent muss die Verfügungsgewalt hinsichtlich
des angebotenen Pferdes haben. Das Tier muss zum Zeitpunkt
der Inseratsaufgabe zu besichtigen sein. Der Inserent muss
während der Laufzeit des Inserats in der Lage sein,
unmittelbar einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem
potentiellen Interessenten abzuschließen und in der
Lage sein, das Pferd sofort am angegebenen Einstallungsort
auszuhändigen.
(5) Der Inserent darf für das jeweils von ihm inserierte
Pferd nur einen Einstallungsort angeben. Ändert sich
der Einstallungsort des inserierten Pferdes, so ist der
Inserent verpflichtet, das betreffende Inserat unverzüglich
zu korrigieren.
(6) Durch die Aufgabe der Inserate und Einstellung der
Fotos in die Datenbank bestätigt der Inserent, dass
er hinsichtlich der Fotos uneingeschränkt verwendungsbefugt
ist und dass diese nicht mit Rechten Dritter - insbesondere
nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind.
(7) Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische
Aufmachung und durch den verfolgten Zweck nicht gegen die
in der Bundesrepublik Deutschland einschlägigen Gesetze
und Verordnungen verstoßen.
§ 6 Rechtsfolgen des
Missbrauchs im Zusammenhang mit der Inseratsaufgabe
Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben des § 5
Absätze 1 - 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist das Landgestüt berechtigt, die entsprechenden
Inserate abzulehnen, ohne Vorankündigung oder Abmahnung
zu verändern und/oder teilweise oder vollständig
zu löschen sowie Inserenten auf Dauer von der Teilnahme
auszuschließen. Entsprechendes gilt für andere
Missbrauchstatbestände im Zusammenhang mit der Inseratsaufgabe.
§ 7 Verantwortlichkeit für
den Inseratinhalt
(1) Das Landgestüt speichert fremde Informationen
für Nutzer in der durch das Internet zugänglichen
Datenbank. Es stellt lediglich die technischen Voraussetzungen
zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur
Verfügung. Das Landgestüt wird in die Beziehungen
zwischen Anbieter und Kaufinteressent oder Käufer,
insbesondere weder als Vermittler noch als Partei und/oder
als Vertreter einer Partei, eingebunden. Verantwortlich
für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich
der Inserent. Das Landgestüt ist zur Prüfung
der Rechtmäßigkeit der gespeicherten Inserate
in Bezug auf Inhalt und Aufmachung nicht verpflichtet.
Weder die Identität des Inserenten noch die Richtigkeit
des Inhalts der Inserate können von dem Landgestüt überprüft
werden.
(2) Das NRW Landgestüt ist nicht für die missbräuchliche
Verwendung von Daten durch Dritte verantwortlich. Entsprechendes
gilt in den Fällen, in denen die Inserate und / oder
Kaufverträge den gesetzlichen Bestimmungen des Landes,
in dem sie aufgerufen und / oder abgeschlossen werden bzw.
werden können und/oder in welchem Pferdekäufer,
Vermittler und/oder Pferdeverkäufer ihren Sitz haben,
nicht genügen. Das NRW Landgestüt schließt
insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus,
die sich daraus ergeben kann, dass Kaufverträge, die
auf der Grundlage der Inserate angebahnt oder abgeschlossen
werden z. B. nach dem Landesrecht eines berührten
Staates nicht durchsetzbar sind und/oder in sonstiger Weise
bei einer der beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages
zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.
(3) Der Inserent stellt das NRW Landgestüt unbeschadet
weitergehender Ansprüche auf erstes Anfordern von
allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang
mit der Veröffentlichung von Inseraten gegenüber
dem NRW Landgestüt geltend machen. Etwaige Kosten
zur Schadensminderung sind ebenfalls vom Inserenten zu
tragen. Das NRW Landgestüt schließt jede Gewährleistung
und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen
Bestimmungen des Landes, in dem sie aufgerufen werden können
und / oder in dem der Interessent, Pferdekäufer, Vermittler
oder Pferdverkäufer seinen Sitz hat, genügen.
§ 8 Datenbankaktualität, Löschen von Inseraten
Um die Suche interessant und erfolgreich zu gestalten,
ist die Datenbankaktualität von dem Interessenten
sicherzustellen. Aus diesem Grunde sind die Inserate, sobald
das angebotene Pferd verkauft wurde oder aus anderen Gründen
nicht mehr verfügbar ist, von dem Inserenten zu löschen.
§ 9 Gewährleistung/Haftung
(1) Eine Verfügbarkeit wird stets nur im Rahmen des
Standes der Technik gewährleistet. Der Einwand richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
Kann ein Inserat innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen
für weniger als 48 Stunden aus der Datenbank aufgrund
eines von dem NRW Landgestüt zu vertretenden Umstandes
nicht abgerufen werden, ist das NRW Landgestüt berechtigt,
die Inseratsdauer entsprechend zu verlängern und nachzuerfüllen.
Dem NRW Landgestüt ist hierfür ausreichend Zeit
und Gelegenheit zu geben.
(2) Das NRW Landgestüt ist von der Leistungspflicht
in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere
Gewalt gelten insbesondere Ereignisse, deren Auswirkungen
auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten
sind.
(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet das
NRW Landgestüt nur bei der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit einer Person.
(4) Das NRW Landgestüt haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Landgestütes
beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung ist, soweit
nicht ausdrücklich schriftlich abweichend geregelt,
ausgeschlossen.
(6) Das NRW Landgestüt übernimmt keine Haftung
für Schäden, die bei Inserenten oder Dritten
daraus entstehen, dass infolge technischer Ausfälle
oder sonstiger von dem NRW Landgestüt nicht zu beeinflussende
Ereignisse die Angebote nicht oder nicht in der angebotenen
Form rechtzeitig oder dauerhaft während der Angebotslaufzeit
präsentiert werden. Die Haftung für entgangenen
Gewinn wird ausgeschlossen.
(7) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als
vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden
gemäß § 823 BGB.
(8) Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung der Bediensteten,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des NRW Landgestüts.
§ 10 Pferdesuche
In der Datenbank dürfen Pferde ausschließlich
mittels der angebotenen Suchmasken gesucht werden. Nicht
statthaft ist die Suche unter Umgehung der Suchmasken,
insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf
die Datenbank unmittelbar zugreift. Zuwiderhandlungen
werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.
§ 11 Verstoß gegen AGB, andere Verstöße
Das NRW Landgestüt ist berechtigt, Nutzer der Datenbank
von deren Nutzung aus wichtigem Grund auszuschließen,
insbesondere bei
•
einem Verstoß gegen diese AGB
•
falschen Angaben des Inserenten
•
Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der
Nutzung der Datenbank
•
Zahlungsverzug
sowie sonstigem Missbrauch oder aus einem anderen wichtigen
Grund.
§ 12 Datenschutzhinweis
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass
seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze, die
in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben, elektronisch
gespeichert werden.
§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme
und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Das NRW Landgestüt
ist als Inhaber aller Rechte an den Inhalten der Website
und der Datenbank Inhaber der Nutzungsrechte. Die Veränderung,
Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch
Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den
Berechtigten gestattet. Etwaige Rechte des Inserenten
bleiben hiervon unberührt.
(2) Insbesondere unterliegen Inserate dem ausschließlichen
Nutzungsrecht des NRW Landgestüts. Diese Inserate
oder deren Bestandteile dürfen einzeln und/oder in
der Gesamtheit nur mit dessen schriftlicher Erlaubnis von
Dritten weiterverarbeitet, verändert oder auf anderen
Internet-Seiten oder in anderen Medien publiziert und/oder
in Datenbanken abgespeichert werden. Etwaige Rechte des
Inserenten an dessen Inseraten bleiben hiervon unberührt.
Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin
frei verfügen.
§ 14 Leistungsort,
Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand
(1) Die Leistung des NRW Landgestüts wird im technischen
und rechtlichen Sinne in Warendorf erbracht. Leistungsort
ist Warendorf. Jeder andere Ort, an dem die Leistung abrufbar
ist, bleibt für vertragliche, haftungsrechtliche und
gesetzliche an den Leistungsort gebundene Ansprüche
außer Betracht.
(2) Die Nutzung des Angebotes sowie diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unterliegen in Anwendung und
Auslegung ausschließlich deutschem Recht.
(3) Erfüllungsort ist Warendorf. Für alle Ansprüche
aus und aufgrund der Nutzung der Datenbank wird Warendorf
als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Nutzer
um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt.
Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach
Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat.
(4) Die vorstehende Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung
findet auf Verbraucherverträge keine Anwendung, wenn
zwingendes Internationales oder Europäisches Verbraucherschutzrecht
vorrangig einschlägig ist und insbesondere die hier
getroffene Rechtswahl oder Gerichtsstandsvereinbarung ausschließt.
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